Am 10. April haben wir Post vom Finanzamt bekommen: Unserem Antrag auf Spendenbegünstigung wurde stattgegeben. Wir dürfen nochmals kurz erinnern: Wir haben letztes Jahr einen Antrag diesbezüglich gestellt. Bei der Prüfung des Antrages hat das Finanzamt zum Jahresanfang festgestellt, dass unsere Statuten nicht den Voraussetzungen für einen gemeinnützigen Verein entsprechen. Beanstandet wurden zwei Punkte in unsere Statuten: die Aufnahme nur mit der Unterschrift zweier Proponenten, sowie Details der Vermögensbindung in den Auflösebestimmungen. Das Finanzamt hat uns eine Frist bis 21.3. eingeräumt, um diese Themen zu klären.
Um unseren Status der Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren und eine Genehmigung für die Spendenbegünstigung zu erhalten, haben wir am 09.03.2025 zu einer a.o. Generalversammlung eingeladen, um dort über die Statuten-Änderung abzustimmen. Knapp 100 Mitglieder haben sich am besagten Sonntag anfang März auf den Weg an den Attersee gemacht, um an der a.o. GV teilzunehmen. Die Anträge wurden mit großer Mehrheit angenommen.
Daraufhin hat unser Kassier das Finanzamt von der Statutenänderung informiert und das Finanzamt wiederum unserem Antrag auf Spendenbegünstigung stattgegeben. Ab sofort sind wir spendenbegünstigt, was vor allem für Firmen bedeutet, dass sie uns steuerwirksam einen Betrag bis zu 10% vom Jahresgewinn spenden können.