Liegeplatz- und Hafenordnung: Haftungsausschluss

Leider kommt es immer wieder vor, dass das Eigentum unserer Mitglieder, welches im Club gelagert wird, beschädigt oder verloren gegangen wird.

Wir möchten diesbezüglich auf den Punkt 3.1 der Liegeplatz- und Hafenordnung "Haftungsausschluss" verweisen: 

Der UYCAs übernimmt keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von Booten, Fahrzeugen aller Art, diversem Equipment und sonstigen Gegenständen. Für die ordnungsgemäße Vertäuung und Sicherung der Boote und anderer Fahrzeuge sind die jeweiligen Eigner zuständig und haftbar. Dies gilt für das gesamte Areal des UYCAs, für Wasserliegeplätze, Landliegeplätze und Winterlagerplätze. Alle im UYCAs unterzubringenden Boote müssen ausreichend Haftpflicht versichert sein. (Jahresversicherung). Es besteht beim UYCAs keinerlei Versicherung für eingebrachte Boote, Anhänger oder andere Gerätschaften. Die Boote sind bei Bedarf selbst vom Mitglied gegen Schäden und höhere Gewalt (Kasko) zu versichern.

Mit sportlichen Grüßen,

der Vorstand des UYCAs