Wichtige Mitteilung zur COVID-19 Pandemie!

Wie Sie wissen, ist gemäß Verordnung der Bundesregierung vom 15.03.2020 (BGBl II 96/2020) in der Fassung vom 22.03.2020 (BGBl II 112/2020) das Betreten und Benützen von Sportstätten und Freizeitanlagen bei Strafandrohung vorläufig bis einschließlich 13. April 2020 (Ostermontag) verboten. Gleiches gilt für unser Clubrestaurant, das daher vorerst noch nicht eröffnet werden konnte.

Auf Grund verschiedener Anfragen und Vorkommnisse in den letzten Tagen, ist festzuhalten:

  1. Das Betreten des Clubgeländes – auch zum Spazieren gehen – ist verboten! Entsprechende Hinweise sind bei den Eingangstüren angebracht. Ausgenommen ist die Zufahrt/-gang zu den Privathäusern südlich des Clubgeländes.
  2. Das Betretungsverbot gilt auch für die Seglerheime. Wegen der noch anhaltenden Frostnächte wird hier das Wasser erst nach Ostern eingelassen.
  3. Das Verbringen und zu Wasser lassen (Kran, Slipanlage) von Schiffen ist ebenfalls untersagt (und ergibt sich auch aus Punkt 1)

Da Bauarbeiten derzeit noch zugelassen sind, werden die Sanierungsarbeiten an unseren Stegen noch bis Ostern, unter Einhaltung der gebotenen Schutzvorkehrungen, fortgesetzt und hoffentlich abgeschlossen.
 
Sollten die von der Bundesregierung verordneten Bewegungseinschränkungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 verlängert werden, gilt dies natürlich auch für unseren Club!
Der Vorstand ersucht dringend um lückenlose Befolgung – auch zu Ihrem eigenen Schutz!
 
Wir hoffen natürlich alle, dass wir so bald wie möglich wieder unseren Segelsport ausüben können! Über die weitere Entwicklung werden wir umgehend informieren.
 
Der Vorstand des UYCAs wünscht ein schönes Osterfest, halten Sie Abstand und bleiben sie gesund! Gemeinsam schaffen wir das!
 
DI Werner Lohberger
Vorstand für Gebäude und Liegenschaften