Richtig ist jedoch, dass in diesem Brief nur festgestellt wird, dass das Bootfahren/Segeln alleine oder mit Angehörigen aus demselben Haushalt erlaubt ist und „Hafenanlagen“ (gewerbliche Marina) nicht als Freizeit- und Sportbetrieb oder als Sportplätze gesehen werden.
In der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 10.4.2020, in der die Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 bis 30.4.2020 verlängert werden, ist die Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben untersagt. Der UYCAs ist eindeutig als Freizeit- und Sportbetrieb anzusehen, sodass der Vorstand die Verlängerung der bisherigen Sperre des Clubgeländes vorerst bis 30.4.2020 festgelegt hat.
Im Übrigen – wie zuletzt schon berichtet – sind ohnehin die Arbeiten am C- und D- Steg, sowie die Elektroinstallation an den neuen Stegen A und B noch nicht fertiggestellt!
Auch das Restaurant hat geschlossen. Die Küche ist allerdings für Essenszustellungen bzw. Abholungen in Betrieb! (E-mail: restaurant@uycas.at, Tel.: 0676 9306572).
Ein üblicher Segelbetrieb beginnt im UYCAs auch in Normaljahren erst Anfang Mai!
Bitte üben Sie sich in Geduld, halten Sie Abstand und bleiben Sie gesund!
Der Vorstand