Mitgliedschaft

Die Mitglieder des UYCAs zusammen mit dem Vorstand und den freiwilligen Helfern erhalten die Infrastruktur des Clubs und erfüllen diesen mit Aktivitäten. 

Der UYCAs hat (Stand Jänner 2024) über 1055 Mitglieder:

Die Mitglieder tragen zum Erhalt des UYCAs mit ihren Mitgliedsbeiträgen bei, die freiwilligen Helfer und der Vorstand stellen zusätzlich ihre Zeit dem Club zur Verfügung. Die Clubgemeinschaft trägt damit eine große Verantwortung und behält sich somit auch vor, die Regeln des Clublebens festzulegen.

Die Mitgliedsbeiträge sind der Beitragsordnung zu entnehmen. Die Beitragsordnung wird allen Mitgliedern in der jährlichen Aussendung per Post zur Verfügung gestellt oder kann im Sekretariat eingesehen werden.

Zur Mitgliederdatenbank des UYCAs geht es hier: Union Yacht Club Attersee (uycas.at)
Sollten Sie Fragen zum Einstieg haben, so wenden Sie sich bitte an das Sekretariat!

Jugendmitglied

Der UYCAs betreibt in seiner Jugendabteilung eine intensive Förderung der Jugend und bietet eine lebendige Integration in das Clubleben. Dies gilt für den Segelsport, Indoor-Aktivitäten und gesellschaftliche Aktivitäten. Die Anzahl unserer Jugendmitglieder steigt seit mehreren Jahren. Ebenso nimmt die Anzahl der Trainingsveranstaltungen für die Jugend zu. Wir freuen uns über Jugendmitglieder, die im UYCAs ihre Freude am Segelsport entdecken. Für die Jugendmitgliedschaft gilt ein Mindestalter von zwölf Jahren.

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Gastmitglied

Die Zeit als Gastmitglied soll dazu dienen, sich gegenseitig kennen zu lernen. Wir freuen uns über jedes Gastmitglied, das den Segelsport aktiv ausüben möchte und sich in unser Clubleben gerne integriert.

Dazu gibt es klare Regeln für die Aufnahme:

  • Das Motivationsschreiben des um Aufnahme als Gastmitglied Ansuchenden ist ein wesentlicher Bestandteil des Aufnahmeverfahrens.
  • Für den Antrag zur Aufnahme als Gastmitglied benötigt man die Unterstützung und Unterschrift zweier „Proponenten“. Diese müssen bereits seit mindestens zehn Jahren ordentliche Mitglieder des UYCAs sein.
  • Die beiden Proponenten kümmern sich um das Gastmitglied, führen es in den Club ein und tragen damit auch Verantwortung für die Integration in das Clubleben.

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Nach Ablauf von zwei (höchstens fünf) Jahren Gastmitgliedschaft kann die Ordentliche Mitgliedschaft beim Vorstand beantragt werden.

Ordentliches Mitglied

Die Aufnahme als ordentliches und somit stimmberechtigtes Mitglied ist kein Recht, sondern bedeutet die Aufnahme in die Clubgemeinschaft als willkommenes neues Mitglied. Eine Reihe von Kriterien wird als entscheidend angesehen:

  • Absolvieren von Helfertagen
  • Absolvieren von seglerischen Ausbildungen
  • Teilnahme an Regatten

Der Vorstand entscheidet über Antrag die Zulassung zur „Ballotage“, die in der ordentlichen Generalversammlung durchgeführt wird und die über die endgültige Aufnahme als ordentliches Mitglied entscheidet.

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Gäste des UYCAs

Wir freuen uns über Gäste, die gemeinsam mit uns den Segelsport ausüben oder auch als Gast eines Mitgliedes unsere Gastronomie am See genießen. Bitte informieren Sie sich auf unserer Gästeinformation-Seite.

Gern gesehene Gäste sind:

  • Regattateilnehmer und ihre Begleitung während der Regatta
  • Teilnehmer an Trainingsveranstaltungen des UYCAS
  • Gäste des UYCAS bei gesellschaftlichen Veranstaltungen
  • Gäste von Clubmitgliedern im Restaurant im Beisein des Mitgliedes
  • Segelgäste von Clubmitgliedern zum Segeln mit dem Clubmitglied

Wir wollen keine blinden Passagiere im Club: Badegäste, Restaurantbesucher ohne Einladung eines Clubmitgliedes oder Segler, die ohne Mitgliedschaft die Infrastruktur des UYCAS nutzen.